Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss

                                              Gebührensatzung für die Benutzung

der Mittagsbetreuung und der Ferienbetreuung

an der Grundschule Ampfing

 

Die Gemeinde Ampfing erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Gebührensatzung.

 

§ 1

Gebührenerhebung

 

Für jedes Kind, welches die Mittagsbetreuung bzw. die Ferienbetreuung an der Grund-schule Ampfing besucht, wird eine Benutzungsgebühr erhoben. Grundlage hierfür ist die Satzung für die Benutzung der Mittagsbetreuung und der Ferienbetreuung an der Grund-schule Ampfing.

 

§ 2

Gebührenschuldner

 

(1)  Gebührenschuldner sind

 

a) die Personensorgeberechtigten des Kindes, das in die Einrichtung aufgenommen wird,

b) diejenigen, die das Kind zur Aufnahme in die Einrichtung angemeldet haben.

 

(2)  Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

 

§ 3

Entstehung und Fälligkeit der Gebühren

 

(1)  Die Gebühren entstehen erstmals mit dem Monat, in dem das Kind in die Mittagsbetreuung aufgenommen wird. Sie enden mit dem Monat, in dem das Kind nach der ordnungsgemäßen Abmeldung austritt. Bei Eintritt oder Ausscheiden während eines Monats sind für diesen Monat die vollen Gebühren zu entrichten. Bei unentschuldigtem Fernbleiben läuft die Zahlungsverpflichtung für alle Gebühren weiter. Die Benutzungsgebühren sind in jedem Schuljahr für 11 Monate (September bis Juli) zu entrichten.

(2)  Eine Gebührenerhebung für den Monat August erfolgt nicht.

(3)  Ferienbedingte sowie sonstige vorübergehende Schließungen und sonstige Ausfallzeiten berühren nicht die Pflicht zur Zahlung der vollen Gebühren.

(4)  Die Benutzungsgebühren für die Mittagsbetreuung sind am 1. eines Monats für den laufenden Monat zur Zahlung fällig und werden durch SEPA – Lastschriftmandat, welches zwingend vorzulegen ist, abgebucht.

(5)  Die Gebühren für die Ferienbetreuung gemäß § 5 sind am 1. des Monats zur Zahlung fällig, in welchem die jeweilige Ferienwoche liegt. Die Gebühren werden durch SEPA – Lastschriftmandat, welches zwingend vorzulegen ist, abgebucht.

 

§ 4

Gebühren für die Mittagsbetreuung

 

(1)  Die Elternbeiträge betragen monatlich

 

a) bei einer Buchungszeit bis 13.00 Uhr                   -           48,00 €

b) bei einer Buchungszeit bis 14.00 Uhr                   -           62,00 €

 

(2)  Nicht in Anspruch genommene Betreuungsstunden werden weder verrechnet noch erstattet.

 

§ 5

Gebühren für die Ferienbetreuung

 

Für die Ferienbetreuung ist pro Tag eine Teilnahmegebühr in Höhe von 10,00 € zu entrichten.

 

§ 6

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.09.2024 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 28.04.2022 außer Kraft.

 

Ampfing, den

 

 

Josef Grundner

1. Bürgermeister

 

 

(Siegel)