Beschluss
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Ampfing
(Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung)
Aufgrund von Art. 2
und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Ampfing folgende Satzung:
ERSTER TEIL: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Gebührenpflicht
Die Gemeinde erhebt für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen (§ 1 der Kindertageseinrichtungssatzung) Gebühren.
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner sind,
a) die
Personensorgeberechtigten des Kindes, das in eine Kindertageseinrichtung
aufgenommen wird,
b) diejenigen,
die das Kind zur Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung angemeldet haben.
(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
(3) Auslagen sind von den Gebührenschuldnern zu erstatten.
§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühr
(1) Die Gebühren i.S. von § 4 Abs. 1 und 2 entstehen erstmals mit der Aufnahme des Kindes in eine Kindertageseinrichtung; im Übrigen entstehen diese Gebühren jeweils fortlaufend mit Beginn eines Monats. Die Gebühren werden für 12 Monate im Jahr erhoben.
(2) Die Gebühren werden jeweils am letzten Werktag eines Monats für den gesamten Monat zur Zahlung fällig.
(3) Die Auslagen i.S. von § 4 Abs. 3 werden monatlich abgerechnet und am letzten Werktag eines Monats zur Zahlung fällig.
ZWEITER TEIL: Einzelne Gebühren
§ 4 Gebührenmaßstab, Auslagen
(1)
Für die Ermittlung der monatlichen
Benutzungsgebühren werden die insgesamt gebuchten Wochenstunden (Montag –
Freitag) eines Kindes auf durchschnittliche tägliche Buchungsstunden
umgerechnet (insgesamt gebuchte Wochenstunden : 5 = durchschnittliche Buchungszeit)
Für den Besuch der Einrichtungen sind monatliche Benutzungsgebühren in
folgender Höhe zu entrichten:
a) Kinderkrippe
durchschnittlich
tägliche Buchungszeit |
|
mehr
als 3 bis 4 Stunden |
164 € |
mehr
als 4 bis 5 Stunden |
185 € |
mehr
als 5 bis 6 Stunden |
215 € |
mehr
als 6 bis 7 Stunden |
244 € |
mehr
als 7 bis 8 Stunden |
270 € |
mehr
als 8 bis 9 Stunden |
297 € |
mehr
als 9 bis 10 Stunden |
327 € |
„b) Kindergarten
durchschnittlich
tägliche Buchungszeit |
|
mehr
als 4 bis 5 Stunden |
121
€ |
mehr
als 5 bis 6 Stunden |
134
€ |
mehr
als 6 bis 7 Stunden |
147
€ |
mehr
als 7 bis 8 Stunden |
165
€ |
mehr
als 8 bis 9 Stunden |
183
€ |
mehr
als 9 bis 10 Stunden |
201
€ |
c) Kinderhort
durchschnittlich
tägliche Buchungszeit |
1.
Kind |
Geschwisterkinder |
mehr
als 2 bis 3 Stunden |
98 € |
83 € |
mehr
als 3 bis 4 Stunden |
110 € |
93 € |
mehr
als 4 bis 5 Stunden |
121 € |
102 € |
mehr
als 5 bis 6 Stunden |
134 € |
113 € |
mehr
als 6 bis 7 Stunden |
147 € |
124 € |
mehr
als 7 bis 8 Stunden |
165 € |
140 € |
mehr
als 8 bis 9 Stunden |
183 € |
155 € |
mehr
als 9 bis 10 Stunden |
201 € |
170 € |
(2) Die Gebühren werden um den nach Art. 23 Abs. 3 Bayer. Kinderbildungs- und ‑betreuungsgesetz sowie der dazu erlassenen Ausführungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung gewährten Entlastungsbetrag reduziert. Die Anrechnung ist auf die Höhe des Gebührensatzes begrenzt und geht einer Geschwisterermäßigung vor.
(3) Für kleine Zwischenmahlzeiten sowie Spiel- und Beschäftigungsmaterial wird eine monatliche Gebühr von pauschal 15 € erhoben. Diese Gebühr beträgt 18 €, sofern das Kind die Einrichtung ganztägig (16 Uhr oder länger) besucht.
(4) Nimmt ein Kind an der Mittagsverpflegung teil, so wird ein Essensgeld zum Selbstkostenpreis erhoben. Die Teilnahme muss alle Besuchstage einer Woche umfassen. Abbestellungen, die bis 12 Uhr erfolgen, werden ab dem darauf folgenden Tag berücksichtigt.
§ 5 Gebührenübernahme
Eine Übernahme bzw. teilweise Übernahme der Gebühren kann in besonderen sozialen und finanziellen Härtefällen beim zuständigen Jugendamt auf der Grundlage des § 90 in Verbindung mit §§ 22 und 24 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - beantragt werden.
DRITTER TEIL: Schlussbestimmungen
§ 6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.09.2024 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 29.07.2019 außer Kraft.
Ampfing, den Josef Grundner 1. Bürgermeister |
(Siegel) |