Beschluss
1. Rückwirkend zum 01.01.2024 wird die Entschädigung der Gerätewarte für die drei gemeindlichen Feuerwehren wie im Sachverhalt dargestellt festgelegt.
2.
Die Entschädigung wird jährlich, entsprechend
der Kommandantenentschädigung, die
sich entsprechend der Anlage 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen
Feuerwehrgesetzes bemisst, erhöht (prozentuale Erhöhung).