Beschluss
1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger
Gemeindebürger vom 11.05.2020
Die Gemeinde Ampfing erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34,
35, 40, 41, 95 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende
Satzung:
§ 1
§ 4 (Sonstige Ehrenämter – Entschädigung) wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 wird der Betrag
„9,00 €“ durch den Betrag „10,50 €“ ersetzt.
In Absatz 3 wird der Betrag
„9,00 €“ durch den Betrag „10,50 €“ ersetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt am 1. März 2024 in Kraft.
Ampfing, den Josef Grundner 1. Bürgermeister |
(Siegel) |