Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss

1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Gemeindebürger vom 11.05.2020

 

Die Gemeinde Ampfing erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 95 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

 

 

§ 1

 

§ 4 (Sonstige Ehrenämter – Entschädigung) wird wie folgt geändert:

 

In Absatz 1 wird der Betrag „9,00 €“ durch den Betrag „10,50 €“ ersetzt.

 

In Absatz 3 wird der Betrag „9,00 €“ durch den Betrag „10,50 €“ ersetzt.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 1. März 2024 in Kraft.

 

Ampfing, den

 

 

Josef Grundner

1. Bürgermeister

 

 

(Siegel)