Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben bzgl. des Anwesen Aidenbach 1, FlNr. 446/5, Gemarkung Salmanskirchen (Nutzungsänderung Werk-Feinmechanik- und CNC-Räume), wird mit folgender Maßgabe erteilt:

-       Die Hauptzufahrt zum Anwesen Aidenbach 1 ist durch die Tonnagenbeschränkung auf 3 Tonnen begrenzt und darf nur mit entsprechenden Fahrzeugen befahren werden.

-       Fahrzeuge mit höherer Last (Anlieferung der Rohstoffe) müssen den gekiesten öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 4 bzw. die Gemeindeverbindungsstraße Nr. 4 benutzen.

 

Hinweis:

Der gemeindliche Bauhof wird weder den Winterdienst noch den Straßenunterhalt für den öffentlichen Feld- und Waldweg übernehmen.