Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss

3. Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Ampfing (Wasserabgabesatzung – WAS) vom 9. Juni 1999, zuletzt geändert am 11.04.2023

 

Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 2 bis 4 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Ampfing folgende Satzung:

§ 1

 

1.      § 4 Abs. 4 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:

„Die Gemeinde kann das Anschluss- und Benutzungsrecht ausschließen oder einschränken, soweit nicht die Bereitstellung von Wasser in Trinkwasserqualität erforderlich ist.“

2.      § 13 Abs 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)      Nach dem Wort „Ablesen“ die Wörter „und zum Wechseln“ eingefügt.

b)      Nach dem Wort „Wasserzähler“ werden die Wörter „, zum Erstellen von Geschoßflächenaufmaßen“ eingefügt.

3.      In § 15 Abs. 3 Satz 2 werden nach dem Wort „Betriebsstörungen,“ die Wörter „bestehenden oder drohenden“ eingefügt.

4.      § 19 a wird aufgehoben.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

 

Ampfing, den

 

 

Josef Grundner

1. Bürgermeister

 

 

(Siegel)