Beschluss:
3. Satzung zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 20.07.2015,
zuletzt geändert am 11.04.2023
Die Gemeinde
Ampfing erlässt aufgrund der Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
folgende Satzung:
§ 1
§ 10 (Einleitungsgebühr)
wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 wird die
Angabe „1,99 €“ durch die Angabe „2,20 €“ ersetzt.
In Absatz 6 wird die
Angabe „0,23 cbm“ durch die Angabe „0,27 cbm“ ersetzt.
§ 2
Diese Satzung
tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Ampfing, den Josef Grundner 1. Bürgermeister |
(Siegel) |