Beschlussvorschlag:
3. Satzung zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 20. Juli
2015, zuletzt geändert am 04.11.2020
Die Gemeinde
Ampfing erlässt aufgrund der Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
folgende Satzung:
§ 1
§ 10
(Verbrauchsgebühr) wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 wird
der Betrag „1,10 €“ durch den Betrag „1,20 €“ ersetzt.
§ 2
Diese Satzung
tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Ampfing, den Josef Grundner 1. Bürgermeister |
(Siegel) |