Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss

 

1. Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird die Haushaltsrechnung für das Jahr 2022 wie folgt festgestellt:

 

 

Verwaltungshaushalt in EUR

Vermögenshaushalt in EUR

Gesamthaushalt

in EUR

Soll-Einnahmen

22.663.661,23

8.023.953,95

30.687.615,18

+ neue Haushaltseinnahmereste

0,00

2.354.335,81

2.354.335,81

./. Abgang alte Haushaltseinnahmereste

0,00

1.691.800,00

1.691.800,00

./. Abgang alte Kasseneinnahmereste

1.141,16

0,00

1.141,16

Bereinigte Soll-Einnahmen

22.662.520,07

8.686.489,76

31.349.009,83

 

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt in EUR

Vermögenshaushalt in EUR

Gesamthaushalt

in EUR

Soll-Ausgaben

22.662.520,07

3.862.014,74

26.524.534,81

+ neue Haushaltsausgabereste

0,00

5.109.979,64

5.109.979,64

./. Abgang alte Haushaltsausgabereste

0,00

285.504,62

285.504,62

./. Abgang alte Kassenausgabereste

0,00

0,00

0,00

Bereinigte Soll-Ausgaben

22.662.520,07

8.686.489,76

31.349.009,83

 

 

 

 

Unterschied (Fehlbetrag)

0,00

0,00

0,00

 

 

In den Rechnungsergebnissen sind enthalten:

Zuführung zum Vermögenshaushalt

4.577.499,91 EUR

Zuführung zum Verwaltungshaushalt

0,00 EUR

Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV

0,00 EUR

Rücklagenzuführung insgesamt (nicht aufgerechnet)

205.419,78 EUR

 

Zu Beginn des Jahres 2022 betrugen die Rücklagen

1.370.461,93 EUR

Im Laufe des Jahres entnommen

0,00 EUR

Im Lauf des Jahres wurden zugeführt

205.419,78 EUR

Stand der Rücklagen am Ende des Jahres 2022

1.575.878,71 EUR

 

Die Schuldenübersicht weist folgendes Ergebnis auf:

Schuldenstand zu Beginn des Jahres 2022

4.179.116,56 EUR

Neuaufnahmen

0,00 EUR

Tilgungen während des Jahres 2022

437.786,56 EUR

Stand am Ende des Haushaltsjahres 2022

3.741.327,00 EUR

 

 

2. Die Verwaltung wird entlastet.