Beschluss:
1. Der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung
wird zugestimmt.
2. Als Einleitungsgebühr wird festgesetzt: 2,20
€/m³ Schmutzwasser.
3. Für die Niederschlagswasserentsorgung wird
festgesetzt: 0,60 € je Quadratmeter befestigte Grundstücksfläche.
4. Die Änderungen sind zum 01.01.2024 in Kraft
zu setzen.