Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht die Einziehung nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG für das im Sachverhalt beschriebene Wegeteilstück mit einer Länge von 81,50 m bekannt zu machen. Das Einziehungsverfahren ist erst durchzuführen, sobald als Ersatz der neue Weg in der Gemeinde Mettenheim tatsächlich und rechtlich geschaffen ist.