Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss

1.       Für die Freiwillige Feuerwehr Salmanskirchen werden zwei Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten festgelegt. 

2.       Die Gemeinde Ampfing erlässt aufgrund von Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 GO folgende

 

3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren:

 

§ 1

 

Die Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren vom 12. Oktober 1983, zuletzt geändert durch Satzung vom 13.07.2012, wird wie folgt geändert:

 

Dem § 3 Abs. 6 wird folgender Satz 2 angefügt:

 

„Für die Freiwillige Feuerwehr Salmanskirchen werden zwei Stellvertreter gewählt.“

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Ampfing, den

GEMEINDE AMPFING                                                     (Siegel)

 

 

Josef Grundner

1. Bürgermeister