Beschluss
1.
Für die Freiwillige Feuerwehr Salmanskirchen
werden zwei Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten festgelegt.
2. Die Gemeinde Ampfing erlässt aufgrund von Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 GO folgende
3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren:
§ 1
Die Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren vom 12. Oktober 1983, zuletzt geändert durch Satzung vom 13.07.2012, wird wie folgt geändert:
Dem § 3 Abs. 6 wird folgender Satz 2 angefügt:
„Für die Freiwillige Feuerwehr Salmanskirchen werden zwei Stellvertreter gewählt.“
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ampfing, den
GEMEINDE AMPFING (Siegel)
Josef Grundner
1. Bürgermeister