Beschluss:
Für die Restaurierung der Altarausstattung der Kath. Pfarrkirche St. Stephanus in Stefanskirchen wird ein Zuschuss in Höhe von 5 % der Gesamtkosten, maximal jedoch 3.224,00 EUR, gewährt. Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.