Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss

1.       Für den Änderungsbereich der FlNrn. 787/28, 787/29, 787/30, 787/31, 787/32, 787/33, 787/34 und 787/35, Gemarkung Ampfing wird der Bebauungsplan geändert.

2.       Der Bebauungsplanentwurf samt Begründung in der Fassung vom 31.05.2023 wird gebilligt.

3.       Es ist das vereinfachte Änderungsverfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. Die von der geplanten Bebauungsplanänderung berührten Grundstückseigentümer sowie den Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zu geben, zur geplanten Änderung Stellung zu nehmen.

4.       Die Kosten der Bebauungsplanänderung haben die Antragsteller zu tragen.