Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben (Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage) auf FlNr. 1124/2, Gemarkung Ampfing -Am Vorland 7-, wird erteilt.
2. Ebenso wird das Einvernehmen zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
3. Sämtliche Änderungskosten bzgl. Wasser und Kanal sind vom Antragsteller zu übernehmen.
4. Das Dach- und Oberflächenwasser ist ordnungsgemäß auf dem Baugrundstück zu versickern.