Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben (Erweiterung Feuerwehrgerätehaus) auf FlNr. 228/2 und 228 T, Gemarkung Ampfing wird erteilt.
2. Ebenso wird das Einvernehmen zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben (Erweiterung Feuerwehrgerätehaus) auf FlNr. 228/2 und 228 T, Gemarkung Ampfing wird erteilt.
2. Ebenso wird das Einvernehmen zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.