Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben (Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage) auf FlNr. 1071/4, Gemarkung Ampfing, wird mit der Maßgabe erteilt, dass die Wandhöhe auf 6 m reduziert wird.
2. Auf der Nordseite des Doppelhauses sind keine Eingangspodeste und -überdachungen zulässig.
3. Die Einfriedung an der Birkenstraße ist um einen Meter zurückzusetzen und ein Abstellplatz für Mülltonnen ist vorzusehen.
4. Für die nördliche Zufahrt, FlNr. 1071/5 ist neben den Miteigentumsanteilen auch ein Geh- und Fahrtrecht einzutragen.
5. Die gesamten Änderungskosten bzgl. Wasser und Kanal haben der Antragsteller zu 100 % zu übernehmen. Eine Sondervereinbarung ist vor Erteilung der Baugenehmigung abzuschließen. Zudem ist vor Erteilung der Baugenehmigung der Gemeinde die Eintragung der Dienstbarkeit für Wasser, Kanal, Regenwasser mit Geh- und Fahrtrecht vorzulegen.
6. Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Ampfing ist zu beachten.
7. Das gesamte Dach- und Oberflächenwasser ist ordnungsgemäß auf dem Baugrundstück zu versickern. Eine Regenwasserzisterne ist zudem vorzusehen.