Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss

1.       Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben (Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage) auf FlNr. 1071/4, Gemarkung Ampfing, wird mit der Maßgabe erteilt, dass die Wandhöhe auf 6 m reduziert wird.

2.       Auf der Nordseite des Doppelhauses sind keine Eingangspodeste und -überdachungen zulässig.

3.       Die Einfriedung an der Birkenstraße ist um einen Meter zurückzusetzen und ein Abstellplatz für Mülltonnen ist vorzusehen.

4.       Für die nördliche Zufahrt, FlNr. 1071/5 ist neben den Miteigentumsanteilen auch ein Geh- und Fahrtrecht einzutragen.

5.       Die gesamten Änderungskosten bzgl. Wasser und Kanal haben der Antragsteller zu 100 % zu übernehmen. Eine Sondervereinbarung ist vor Erteilung der Baugenehmigung abzuschließen. Zudem ist vor Erteilung der Baugenehmigung der Gemeinde die Eintragung der Dienstbarkeit für Wasser, Kanal, Regenwasser mit Geh- und Fahrtrecht vorzulegen.

6.       Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Ampfing ist zu beachten.

7.       Das gesamte Dach- und Oberflächenwasser ist ordnungsgemäß auf dem Baugrundstück zu versickern. Eine Regenwasserzisterne ist zudem vorzusehen.