Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauanfrage bzgl. des Grundstücks FlNr. 608/2, Gemarkung Stefanskirchen -Bubing 9- (Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage), wird in der vorgelegten Form nicht erteilt.
2. Bzgl. der Zustimmung für eine Teileinziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 8, sowie dem anschließenden Grundstücksverkauf (Teilfläche) kann die Zustimmung in Aussicht gestellt werden.