Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss

 

1. Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird die Haushaltsrechnung für das Jahr 2021 wie folgt festgestellt:

 

 

Verwaltungshaushalt in EUR

Vermögenshaushalt in EUR

Gesamthaushalt in EUR

Soll-Einnahmen

20.375.581,50

7.113.834,50

27.489.416,00

+ neue Haushaltseinnahmereste

0,00

2.775.500,00

2.775.500,00

./. Abgang alte Haushaltseinnahmereste

0,00

1.378.185,60

1.378.185,60

./. Abgang alte Kasseneinnahmereste

59,90

0,00

59,90

 

 

 

 

Bereinigte Soll-Einnahmen

20.375.521,60

8.511.148,90

28.886.670,50

 

 

Verwaltungshaushalt in EUR

Vermögenshaushalt in EUR

Gesamthaushalt in EUR

Soll-Ausgaben

20.375.521,60

5.124.538,60

25.500.060,20

+ neue Haushaltsausgabereste

0,00

3.886.701,26

3.886.701,26

./. Abgang alte Haushaltsausgabereste

0,00

500.090,96

500.090.96

./. Abgang alte Kassenausgabereste

0,00

0,00

0,00

 

 

 

 

Bereinigte Soll-Ausgaben

20.375.521,60

8.511.148,90

28.886.670,50

 

 

 

 

Unterschied (Fehlbetrag)

0,00

0,00

0,00

 

In den Rechnungsergebnissen sind enthalten:

 

 

 

Zuführung zum Vermögenshaushalt

4.461.243,18 EUR

Zuführung zum Verwaltungshaushalt

0,00 EUR

Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV

0,00 EUR

Rücklagenzuführung insgesamt (nicht aufgerechnet)

0,00 EUR

 

Die Rücklagenübersicht weist folgendes Ergebnis auf:

 

 

 

Zu Beginn des Jahres 2021 betrugen die Rücklagen

1.370.457,06 EUR

Im Laufe des Jahres entnommen

0,00 EUR

Im Lauf des Jahres wurden zugeführt

2,07 EUR

Stand der Rücklagen am Ende des Jahres 2021

1.370.459,13 EUR

 

Die Schuldenübersicht weist folgendes Ergebnis auf:

 

 

 

Schuldenstand zu Beginn des Jahres 2021

2.939.163,30 EUR

Neuaufnahmen

1.795.000,00 EUR

Tilgungen während des Jahres 2021

555.046,74 EUR

Stand am Ende des Haushaltsjahres 2021

4.179.116,56 EUR

 

 

2. Die Verwaltung wird entlastet.