Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

2.       Die Kosten der Bauleitplanung gehen zu Lasten der Antragsteller.

3.       Anfallende zusätzliche naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen gehen zu Lasten der Antragsteller.

4.       Die Antragsteller sind auf den ggf. erforderlichen Baugrubenverbau (falls Keller gebaut wird) hinzuweisen.