Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss

1.   Die vorliegende Bedarfsmitteilung für das Programmjahr 2023 zum Bayerischen Städtebauförderungsprogramm wird bestätigt.

2.   Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

3.   Die vorgesehenen Vorhaben und Kosten sind dem Antrag zu entnehmen. Die für 2023 angemeldeten förderfähigen Kosten der vorgesehenen Maßnahmen liegen bei 1.270.000,00 €.

4.   Die zur Verwirklichung der Vorhaben erforderlichen Eigenmittel werden im Haushalt bereitgestellt.

5. Die Antragsunterlagen sind zusammen zu stellen und bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.