Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Persönlich beteiligt: 1

Beschluss

1.       Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben (Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage) auf FlNr. 419/3, Gemarkung Salmanskirchen wird erteilt.

2.       Ebenso wird das Einvernehmen zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

3.       Die Kosten für den Wasserzählerschacht sind vom Antragsteller zu übernehmen.

 


Beratung und Abstimmung ohne GRM Günter Hargasser wegen pers. Beteiligung.