Sitzung: 26.07.2022 GR/91/2022
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Persönlich beteiligt: 1
Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben (Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage) auf FlNr. 419/3, Gemarkung Salmanskirchen wird erteilt.
2. Ebenso wird das Einvernehmen zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
3. Die Kosten für den Wasserzählerschacht sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Beratung und Abstimmung ohne GRM Günter Hargasser wegen pers. Beteiligung.