Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss

Aufgrund des § 13 in Verbindung mit § 10 Baugesetzbuch (BauGB), des Art. 81 Abs. 2 Bayerische Bauordnung (BayBO) und des Art. 23 Gemeindeordnung (GO) wird die 20. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 in der Fassung vom 10.04.2022 als Satzung erlassen. In allen nicht aufgeführten Punkten behält der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 18 und dessen Änderungen weiterhin Gültigkeit.