Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben bzgl. des Vorhabens auf FlNr. 190/1 und 190/2 der Gemarkung Ampfing - Salmanskirchen 128 + 128 a - (Neubau zweier Einfamilienhäuser mit Garagen) wird erteilt.
Auflagen:
- Das letzte Sichtschutzelement ist wegen Einhaltung des Sichtfeldes wegzulassen.
- Vor Baubeginn ist eine Einmessbescheinigung vorzulegen.
- Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Ampfing ist zu beachten.
- Das Dach- und Oberflächenwasser darf nur gedrosselt in den Regenwasserkanal des Landkreises eingeleitet werden.
- Sämtliche Änderungs- bzw. Mehrkosten bzgl. Wasserversorgung und Schmutzwasser hat der Antragsteller zu tragen. Dies ist in einer Sondervereinbarung mit der Gemeinde zu regeln.