Beschluss
Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Ampfing
(Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung)
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die
Gemeinde Ampfing folgende Satzung:
ERSTER TEIL: Allgemeine
Vorschriften
§ 1 Gebührenpflicht
Die Gemeinde erhebt für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen (§
1 der Kindertageseinrichtungssatzung) Gebühren.
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner sind,
a) die
Personensorgeberechtigten des Kindes, das in eine Kindertageseinrichtung
aufgenommen wird,
b) diejenigen,
die das Kind zur Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung angemeldet haben.
(2) Mehrere Gebührenschuldner sind
Gesamtschuldner.
(3) Auslagen sind von den Gebührenschuldnern zu
erstatten.
§ 3 Entstehen und Fälligkeit
der Gebühr
(1) Die Gebühren i.S. von § 4 Abs. 1 und 2
entstehen erstmals mit der Aufnahme des Kindes in eine Kindertageseinrichtung;
im Übrigen entstehen diese Gebühren jeweils fortlaufend mit Beginn eines
Monats. Die Gebühren werden für 12 Monate im Jahr erhoben.
(2) Die Gebühren werden jeweils am letzten
Werktag eines Monats für den gesamten Monat zur Zahlung fällig.
(3) Die Auslagen i.S. von § 4 Abs. 3 werden
monatlich abgerechnet und am letzten Werktag eines Monats zur Zahlung fällig.
ZWEITER TEIL: Einzelne
Gebühren
§ 4 Gebührenmaßstab, Auslagen
(1) Für die Ermittlung der monatlichen
Benutzungsgebühren werden die insgesamt gebuchten Wochenstunden (Montag –
Freitag) eines Kindes auf durchschnittliche tägliche Buchungsstunden
umgerechnet (insgesamt gebuchte Wochenstunden : 5 = durchschnittliche
Buchungszeit)
Für den Besuch der Einrichtungen sind monatliche Benutzungsgebühren in
folgender Höhe zu entrichten:
a)
Kinderkrippe
durchschnittlich tägliche Buchungszeit |
|
mehr als 3 bis 4 Stunden |
142 € |
mehr als 4 bis 5 Stunden |
160 € |
mehr als 5 bis 6 Stunden |
186 € |
mehr als 6 bis 7 Stunden |
211 € |
mehr als 7 bis 8 Stunden |
233 € |
mehr als 8 bis 9 Stunden |
257 € |
mehr als 9 bis 10 Stunden |
283 € |
b)
Kindergarten
durchschnittlich tägliche Buchungszeit |
|
mehr als 4 bis 5 Stunden |
105 € |
mehr als 5 bis 6 Stunden |
116 € |
mehr als 6 bis 7 Stunden |
128 € |
mehr als 7 bis 8 Stunden |
143 € |
mehr als 8 bis 9 Stunden |
158 € |
mehr als 9 bis 10 Stunden |
174 € |
c)
Kinderhort
durchschnittlich tägliche Buchungszeit |
1. Kind |
Geschwisterkinder |
mehr als 2 bis 3 Stunden |
85 € |
72 € |
mehr als 3 bis 4 Stunden |
95 € |
81 € |
mehr als 4 bis 5 Stunden |
105 € |
89 € |
mehr als 5 bis 6 Stunden |
116 € |
99 € |
mehr als 6 bis 7 Stunden |
128 € |
109 € |
mehr als 7 bis 8 Stunden |
143 € |
122 € |
mehr als 8 bis 9 Stunden |
158 € |
134 € |
mehr als 9 bis 10 Stunden |
174 € |
148 € |
(2) Die Gebühren werden um den nach Art. 23 Abs.
3 Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sowie der dazu erlassenen
Ausführungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung gewährten
Entlastungsbetrag reduziert. Die Anrechnung ist auf die Höhe des Gebührensatzes
begrenzt und geht einer Geschwisterermäßigung vor.
(3) Für kleine Zwischenmahlzeiten sowie Spiel-
und Beschäftigungsmaterial wird eine monatliche Gebühr von pauschal 15 €
erhoben. Diese Gebühr beträgt 18 €, sofern das Kind die Einrichtung ganztägig
(16 Uhr oder länger) besucht.
(4) Nimmt ein Kind an der Mittagsverpflegung
teil, so wird ein Essensgeld zum Bezugspreis erhoben. Die Teilnahme muss alle
Besuchstage einer Woche umfassen. Abbestellungen, die bis 12 Uhr erfolgen,
werden ab dem darauf folgenden Tag berücksichtigt.
§ 5 Gebührenübernahme
Eine Übernahme bzw. teilweise Übernahme der Gebühren kann in besonderen
sozialen und finanziellen Härtefällen beim zuständigen Jugendamt auf der
Grundlage des § 90 in Verbindung mit §§ 22 und 24 Sozialgesetzbuch (SGB) -
Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - beantragt werden.
DRITTER TEIL:
Schlussbestimmungen
§ 6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.09.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Ampfing vom 29.07.2019, zuletzt geändert
am 19.04.2021, außer Kraft.
Ampfing, den (Siegel)
GEMEINDE AMPFING
Josef Grundner
1. Bürgermeister