Beschluss
Aufhebungssatzung
Aufgrund der
§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzesbuchs (BauGB) erlässt die
Gemeinde Ampfing
folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung der Gemeinde Ampfing vom 29.07.2020 über die Veränderungssperre für
den Bereich des ehemaligen Molkereigeländes Salmanskirchen mit Umgriffsflächen wird aufgehoben.
§ 2
Die Aufhebungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ampfing, den
GEMEINDE AMPFING (Siegel)
Josef Grundner
1. Bürgermeister