Beschluss
1. Aufhebung des bisherigen
Sanierungsgebiets
Das bisherige Sanierungsgebiet „Ampfing - Ortskern I“ mit der
Sanierungssatzung vom 22.05.1999 wird hiermit aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 15 Ablehnung: 0
2. Festlegung
der Sanierungssatzung
a.
Der Gemeinderat beschließt die von der
Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange vorgebrachten Äußerungen.
b.
Der Gemeinderat beschließt die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortszentrum Ampfing“ gemäß dem vorgelegten
Satzungsentwurf (vom 01.03.2022)
c.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Sanierungssatzung durch eine öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen.
d.
Gemäß § 142 Abs. 3 BauGB
soll die Durchführung der Sanierung in einer Frist von 15 Jahren bis zum 31.12.2036 durchgeführt werden.
Kann die
Sanierung nicht innerhalb dieser Frist durchgeführt werden, ist eine
Verlängerung dieser Frist durch Beschluss möglich.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 15 Ablehnung: 0