Beschluss
- Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauanfrage bzgl. des Grundstücks FlNr. 1071/1, Gemarkung Ampfing (Birkenstraße 7) (Neubau eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen), wird mit der Maßgabe erteilt, dass bei dem Doppelhaus lediglich eine max. Wandhöhe von 6,00 m und max. Firsthöhe von 8,50 m erstellt werden darf. Weiter dürfen auf der Nordseite des Doppelhauses keine Eingangspodeste und -überdachungen entstehen.
- Die Einfriedung an der Birkenstraße ist um einen Meter zurückzusetzen und ein Abstellplatz für Mülltonnen ist vorzusehen.
- Die nördliche Zufahrt sollte eine eigene Flurnummer mit Miteigentumsanteilen und Geh- und Fahrtrecht erhalten.
- Die gesamten Änderungskosten bzgl. Wasser und Kanal haben der Antragsteller zu 100 % zu übernehmen. Eine Sondervereinbarung ist im Vorfeld abzuschließen. Vor Erteilung der Baugenehmigung ist der Gemeinde die Vorlage einer Dienstbarkeit für Wasser, Kanal, Regenwasser und Geh- und Fahrtrecht vorzulegen.
- Das gesamte Dach- und Oberflächenwasser ist ordnungsgemäß auf dem jeweiligen Grundstück ordnungsgemäß zu versickern.