Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauanfrage bzgl. des Grundstücks FlNr. 1071/1, Gemarkung Ampfing (Birkenstraße 7) (Neubau eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen), wird mit der Maßgabe erteilt, dass bei dem Doppelhaus lediglich eine max. Wandhöhe von 6,00 m und max. Firsthöhe von 8,50 m erstellt werden darf. Weiter dürfen auf der Nordseite des Doppelhauses keine Eingangspodeste und -überdachungen entstehen.
  2. Die Einfriedung an der Birkenstraße ist um einen Meter zurückzusetzen und ein Abstellplatz für Mülltonnen ist vorzusehen.
  3. Die nördliche Zufahrt sollte eine eigene Flurnummer mit Miteigentumsanteilen und Geh- und Fahrtrecht erhalten.
  4. Die gesamten Änderungskosten bzgl. Wasser und Kanal haben der Antragsteller zu 100 % zu übernehmen. Eine Sondervereinbarung ist im Vorfeld abzuschließen. Vor Erteilung der Baugenehmigung ist der Gemeinde die Vorlage einer Dienstbarkeit für Wasser, Kanal, Regenwasser und Geh- und Fahrtrecht vorzulegen.
  5. Das gesamte Dach- und Oberflächenwasser ist ordnungsgemäß auf dem jeweiligen Grundstück ordnungsgemäß zu versickern.