Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauanfrage bzgl. des Grundstücks FlNr. 850/66, Gemarkung Ampfing -Habichtring 27- (Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen), wird erteilt.
  2. Ebenso wird das Einvernehmen zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
  3. Sämtliche Änderungskosten bzgl. Wasser und Kanal, sowie den anderen Sparten hat der Antragsteller zu übernehmen. Ebenso sind die Leitungen für die 2. DHH durch Dienstbarkeit zu sichern. Dies ist in einer Sondervereinbarung zu regeln.