Beschluss
1. Die vorliegende Bedarfsmitteilung für das
Programmjahr 2022 zum Bayerischen Städtebauförderungsprogramm –
Sonderinitiative „Innen statt Außen“ wird bestätigt.
2. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
3. Die vorgesehenen Vorhaben und Kosten sind dem
Antrag zu entnehmen. Die für 2022 angemeldeten förderfähigen Kosten der
vorgesehenen Maßnahmen liegen bei 1.500.000 €.
4. Die zur Verwirklichung der Vorhaben erforderlichen
Eigenmittel werden im Haushalt bereitgestellt.
5. Die Antragsunterlagen sind zusammen zu stellen und bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.