Beschluss
1. Die
vorliegende Bedarfsmitteilung für das Programmjahr 2022 zum Bayerischen
Städtebauförderungsprogramm wird bestätigt.
2. Die Anlagen sind Bestandteil des
Beschlusses.
3. Die vorgesehenen Vorhaben und Kosten sind
dem Antrag zu entnehmen. Die für 2022 angemeldeten förderfähigen Kosten der
vorgesehenen Maßnahmen liegen bei 1.520.000,00 €.
4. Die
zur Verwirklichung der Vorhaben erforderlichen Eigenmittel werden im Haushalt
bereitgestellt.
5. Die Antragsunterlagen sind
zusammen zu stellen und bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.