Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben (Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit einer integrierten Doppelgarage - Anwesen Notzen 1) auf FlNr. 2271/4, Gemarkung Ampfing, wird erteilt.
2. Eine Dienstbarkeit, aus welcher hervorgeht, dass „Notzen 1“ planungsrechtlich als eine Hofstelle (Zugehörigkeit) anzusehen ist, ist dem Landratsamt nachzureichen.