Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben (Errichtung eines Einfamilienhaues mit Garage und Carport) auf FlNr. 21/8, Gemarkung Salmanskirchen, wird erteilt.
2. Ebenso wird das Einvernehmen zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
3. Ein Standsicherheitsnachweis (Baugrubenverbau) und eine Einmessbescheinigung ist vor Baubeginn vorzulegen.
4. Das Dach- und Oberflächenwasser ist ordnungsgemäß an den Regenwasserkanal anzuschließen.