Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss

1.    Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben (Errichtung eines Einfamilienhaues mit Garage und Carport) auf FlNr. 21/8, Gemarkung Salmanskirchen, wird erteilt.

2.    Ebenso wird das Einvernehmen zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

3.    Ein Standsicherheitsnachweis (Baugrubenverbau) und eine Einmessbescheinigung ist vor Baubeginn vorzulegen.

4.    Das Dach- und Oberflächenwasser ist ordnungsgemäß an den Regenwasserkanal anzuschließen.