Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben (Anbau einer Wohneinheit an ein bestehendes Einfamilienhaus) auf FlNr. 660/51, Gemarkung Ampfing wird erteilt.
2. Ebenso wird das Einvernehmen zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
3. Ein Standsicherheitsnachweis (Baugrubenverbau) ist vor Baubeginn der Gemeinde Ampfing vorzulegen.
4. Das Dach- und Oberflächenwasser ist ordnungsgemäß auf dem Grundstück zu versickern.
5. Sämtliche Änderungskosten bzgl. Wasser, Abwasser und Gehwegabsenkung gehen zu Lasten des Antragstellers.