Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben (Nutzungsänderung der Garage in Büro und Aufstockung der Garage für Wohnfläche) auf FlNr. 1124/4, Gemarkung Ampfing wird nur mit der Maßgabe erteilt, dass das Büro nicht gewerblich genutzt wird.
2. Ebenso wird das Einvernehmen zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
3. Das gesamte Dach- und Oberflächenwasser ist ordnungsgemäß auf dem Baugrundstück zu versickern.
4. Sämtliche Änderungskosten bzgl. Gehwegabsenkung gehen zu Lasten des Antragstellers.