Beschluss:
1.
Für das Jahr 2021 werden die Märkte am 19.09.2021,
10.10.2021 und 07.11.2021 festgesetzt.
2.
Es wird eine Verordnung mit folgendem
Wortlaut erlassen:
Verordnung zur Änderung
der Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen
Aufgrund
des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der
Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert durch Art.
430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), in Verbindung mit §
12 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen
(Delegationsverordnung - DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22), zuletzt
geändert durch § 2 der Verordnung vom 4. Juni 2021 (BayMBl. Nr. 382) erlässt
die Gemeinde Ampfing folgende Rechtsverordnung:
§ 1
Die Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen vom 18.12.2020 wird wie folgt geändert:
§ 1 wird wie folgt geändert:
- Das Datum
„18.04.2021“ wird durch das Datum „19.09.2021“ ersetzt.
- Das Wort
„Frühlingsmarkt“ wird durch das Wort „Matthäusmarkt“ ersetzt.
§ 2
Diese Änderung tritt eine Woche nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft.
Ampfing, den
Josef Grundner
1. Bürgermeister