Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

1.   Für das Jahr 2021 werden die Märkte am 19.09.2021, 10.10.2021 und 07.11.2021 festgesetzt.

 

2.   Es wird eine Verordnung mit folgendem Wortlaut erlassen:

 

Verordnung zur Änderung der Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen

 

Aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert durch Art. 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), in Verbindung mit § 12 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung - DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch § 2 der Verordnung vom 4. Juni 2021 (BayMBl. Nr. 382) erlässt die Gemeinde Ampfing folgende Rechtsverordnung:

 

§ 1

 

Die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 18.12.2020 wird wie folgt geändert:

 

§ 1 wird wie folgt geändert:

 

  1. Das Datum „18.04.2021“ wird durch das Datum „19.09.2021“ ersetzt.
  2. Das Wort „Frühlingsmarkt“ wird durch das Wort „Matthäusmarkt“ ersetzt.

 

 

§ 2

 

Diese Änderung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Ampfing, den

 

 

Josef Grundner

1. Bürgermeister