Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag bzgl. Anwesen „Oberalmsham 2“, FlNr. 1221, Gemarkung Stefanskirchen (Ergänzungsantrag zu BV.Nr. 41-1010363/21 – Errichtung eines Dreifamilienhauses mit landwirtschaftlichem Nebengebäude und Garage – auf Nutzungsänderung vom landwirtschaftlichen Betriebsgebäude in entprivilegiertes Wohnen), wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass das Vorhaben mit den nachbarlichen Interessen vereinbar ist.