Beschluss
Das
gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag bzgl. Anwesen „Oberalmsham 2“, FlNr.
1221, Gemarkung Stefanskirchen (Ergänzungsantrag zu BV.Nr. 41-1010363/21 –
Errichtung eines Dreifamilienhauses mit landwirtschaftlichem Nebengebäude und
Garage – auf Nutzungsänderung vom landwirtschaftlichen Betriebsgebäude in
entprivilegiertes Wohnen), wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass das Vorhaben mit
den nachbarlichen Interessen vereinbar ist.