Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage bzgl. des Anwesen Heisting 1, FlNr. 584, Gemarkung Stefanskirchen (Neubau einer Doppelgarage) wird mit der Maßgabe erteilt, dass das Geh- und Fahrtrecht für den gesamten Zufahrtsbereich zur Garage auf FlNr. 586 Gem. Stefanskirchen gegeben ist.