Beschluss
1. Das gemeindliche
Einvernehmen zum Bauvorhaben (Errichtung eines Anbaus mit Außentreppe bei einem
bestehenden Fitnesscenter, sowie Anbau einer Garage) auf FlNr. 683, Gemarkung
Ampfing, wird erteilt.
2. Ebenso wird das Einvernehmen
zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
3. Das Dach- und
Oberflächenwasser ist ordnungsgemäß auf dem Grundstück zu versickern.
4. Sämtliche Änderungskosten
bzgl. Wasserhausanschlussleitung und Gehwegabsenkung gehen zu Lasten des
Antragstellers. Eine Sondervereinbarung ist hierzu abzuschließen.