Beschluss
1. Das gemeindliche
Einvernehmen zum Bauvorhaben (Neubau einer Wohnanlage mit Garagen, Carports und
Stellplätzen) auf FlNr. 539, Gemarkung Ampfing, wird erteilt.
2. Ebenso wird das Einvernehmen
zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
3. Die Stellplätze gemäß
Bebauungsplan sind nachzuweisen.
4. Das gesamte Dach- und
Oberflächenwasser ist ordnungsgemäß auf dem Baugrundstück zu versickern.