Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben (Erweiterung Bürogebäude der Fa. Nutz) auf FlNr. 771/4 und 771/14, Gemarkung Ampfing wird erteilt.
2. Ebenso wird das Einvernehmen zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
3. Das Dach- und Oberflächenwasser ist ordnungsgemäß auf dem Grundstück zu versickern.
4. Die fehlenden Unterlagen müssen zur Prüfung über die Gemeinde an das Landratsamt nachgereicht werden.