Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag bzgl. des Anwesens „Holzhäusl 11“, FlNr. 1088/2, Gemarkung Stefanskirchen (Neubau einer Doppelgarage), wird erteilt.
Hinweis:
Sämtliche Kosten bzgl. Umbau Wasserhausanschlussleitung samt Wasserzählerschacht gehen zu Lasten des Antragstellers und sind in einer Sondervereinbarung zu regeln.