Beschluss
1. Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Ampfing
(Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung)
Aufgrund
von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Ampfing
folgende Satzung:
§ 1
§ 4 wird wie folgt geändert:
In
Abs. 3 Satz 1 werden die Wörter „in der Kinderkrippe“ gestrichen.
§ 2
Die
Satzung tritt am 01.06.2021 in Kraft.
Ampfing,
den (Siegel)
GEMEINDE
AMPFING
Josef
Grundner
1.
Bürgermeister