Beschluss
1. Änderung der Satzung für die
Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Ampfing (Kindertageseinrichtungssatzung)
Aufgrund von Art. 23 und
Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Ampfing folgende
Satzung:
§ 1
§ 1 wird wie folgt
geändert:
„§ 1 Abs. 2 wird
wie folgt neu gefasst:
(2) Die
Kindertageseinrichtungen sind:
- Kinderkrippe
„Isenzwergerl“ – Jahnweg
- Kindergarten
„Isenstrolche“ – St. Christophorus-Straße
- Kindergarten
Stefanskirchen - Kirchfeldstraße
a) die Kinderkrippe
im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Bayerischen Kinderbildungs- und ‑betreuungsgesetzes
(BayKiBiG) für Kinder überwiegend mit einem Lebensalter ab 6 Monaten bis zur
Vollendung des dritten Lebensjahres,
b) der
Kindergarten für Kinder überwiegend im Alter von drei Jahren bis zur
Einschulung im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BayKiBiG.“.
§ 2
Diese Satzung
tritt am 15.05.2021 in Kraft.
Ampfing, den (Siegel)
GEMEINDE AMPFING
Josef Grundner
1. Bürgermeister