Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss

1. Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Ampfing (Kindertageseinrichtungssatzung)

 

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Ampfing folgende Satzung:

 

§ 1

§ 1 wird wie folgt geändert:

㤠1 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

(2) Die Kindertageseinrichtungen sind:

- Kinderkrippe „Isenzwergerl“ – Jahnweg

- Kindergarten „Isenstrolche“ – St. Christophorus-Straße

- Kindergarten Stefanskirchen - Kirchfeldstraße

a) die Kinderkrippe im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Bayerischen Kinderbildungs- und ‑betreuungs­gesetzes (BayKiBiG) für Kinder überwiegend mit einem Lebensalter ab 6 Monaten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres,

b) der Kindergarten für Kinder überwiegend im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BayKiBiG.“.

 

§ 2

Diese Satzung tritt am 15.05.2021 in Kraft.

 

Ampfing, den                                                                           (Siegel)

GEMEINDE AMPFING

 

Josef Grundner
1. Bürgermeister