Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss

1.    Die Ergänzungssatzung „Salmanskirchen 2“ wird für den Bereich der FlNr. 186 Teil und 186/1, Gemarkung Salmanskirchen aufgestellt.

2.    Der Gemeinderat billigt den Änderungsentwurf samt Begründung in der Fassung vom 05.01.2021.

3.    Die notwendige Ausgleichsfläche auf FlNr. 180, Gemarkung Salmanskirchen, ist dinglich zu sichern (vor Satzungsbeschluss).

4.    Der Schmutzwasserhausanschluss muss in einer Sondervereinbarung geregt werden (vor Satzungsbeschluss).

5.    Das Dach- und Oberflächenwasser darf nur gedrosselt in den Regenwasserkanal eingeleitet werden.

6.    Sämtliche Kosten der Bauleitplanung, samt Änderungskosten für die Anschlüsse an die Wasserleitung, Schmutz- und Regenwasserkanal, gehen zu Lasten des Antragstellers.

7.    Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange ist durchzuführen.