Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zu der von der Fa. Schuster GmbH, Waldkraiburg beantragten Abgrabung auf den FlNrn. 2336/2 T und 2336/3, Gemarkung Ampfing (Erweiterung des Kiesabbaus) wird mit der Maßgabe erteilt, dass

  1. mit der Abgrabung erst begonnen werden darf, wenn die rechtlichen Voraussetzungen des Teileinzugs des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 13 geschaffen wurden (Teilentwidmung und Grunderwerb).
  2. Weiter ist die Wegeanbindung nicht nur tatsächlich herzustellen, sondern auch rechtlich gegenüber der Gemeinde Ampfing zu sichern. Hierzu gehören die Abmarkung, Widmung und der Ausbau nach den einschlägigen Regeln der Technik (einschließlich Ausbildung von Schleppkurven) für landwirtschaftliche / forstwirtschaftliche Wege mit den entsprechenden Nachweisen.