Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Persönlich beteiligt: 1

Beschluss

1.    Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben (Neuerrichtung eines Ersatzbaues für ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage und Neuerrichtung eines Ersatzbaues für eine Maschinenhalle) auf FlNr. 531, Gemarkung Salmanskirchen (Boxham 1) wird mit der Maßgabe erteilt, dass mit dem Vorhaben erst begonnen werden darf, wenn die Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen dinglich gesichert ist.

2.  Bei der Umsetzung der Maßnahme ist folgende Reihenfolge zwingend zu beachten:

a.    Neubau der Lager- und Maschinenhalle

b.    Umzug der unbewohnten Hofstelle

c.    Abbruch und Renaturierung der alten Hofstelle

d.    Neubau des neuen Betriebsleiterwohnhauses

3.    Sämtliche Kosten bzgl. des Anschlusses an die gemeindliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gehen zu Lasten des Antragstellers. Die Details sind in den beiden Sondervereinbarungen geregelt.

4.    Eine ausreichende Löschwasserversorgung ist sicherzustellen.


Beratung und Beschlussfassung ohne GRM Josef Steinberger wegen pers. Beteiligung.