Beschluss
Der
Gemeinderat beschließt mit Wirkung vom 01.02.2021 folgende Benutzungs- und
Entgeltordnung für die Gemeindebücherei Ampfing:
Benutzungs- und Entgeltordnung
für die Gemeindebücherei Ampfing
vom 01. Februar 2021
1.
Allgemeines
a.
Die Gemeindebücherei ist eine öffentliche Einrichtung der
Gemeinde Ampfing. Sie dient durch die Bereitstellung von Medien der allgemeinen
Information, der Fort-, Aus- und Weiterbildung und der Freizeitgestaltung der
Bürger.
b.
Die Benutzung der Bücherei ist jedermann, während der
Öffnungszeiten, im Rahmen dieser Benutzungsordnung gestattet.
c.
Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gemacht.
2.
Anmeldung
a.
Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage eines
gültigen amtlichen Ausweises an. Dabei werden seine Angaben unter Beachtung der
geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Der
Benutzer erkennt die Benutzungsordnung mittels seiner Anmeldung durch
eigenhändige Unterschrift an und gibt mit seiner Unterschrift die Zustimmung
zur elektronischen Speicherung seiner Angaben zur Person.
b.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr ist die schriftliche Erlaubnis der Eltern oder des
Erziehungsberechtigten zur Nutzung der Bücherei erforderlich.
c.
Nach der Anmeldung erhält jeder Benutzer einen
Benutzerausweis, der nicht übertragbar ist und der Eigentum der Bücherei
bleibt. Zur Entleihung von Medien der Bücherei ist der Benutzerausweis
vorzulegen. Der Verlust des Benutzerausweises ist der Bücherei unverzüglich
anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht,
haftet der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter.
d.
Jeder Benutzer ist verpflichtet, der Bücherei Namens- und
Anschriftenänderungen unverzüglich mitzuteilen.
e.
Für den Ersatz eines abhanden gekommenen oder beschädigten
Benutzerausweises wird ein Entgelt erhoben. Der Benutzerausweis ist
zurückzugeben, wenn die Bücherei es verlangt, wenn die Voraussetzungen für die
Benutzung nicht mehr gegeben sind oder wenn die Benutzung der Bücherei nicht
mehr beabsichtigt ist.
3.
Ausleihe,
Verlängerung, Vormerkung
a.
Medien können zur Benutzung außerhalb der Bücherei nur gegen
Vorlage des Benutzerausweises ausgeliehen werden. Die Bücherei ist berechtigt,
die Nutzung bestimmter Werke auf die Büchereiräume zu beschränken.
b.
Die Leihfrist beträgt für
·
Bücher 28
Tage
·
CDs 28
Tage
·
Zeitschriften 28
Tage
·
DVDs 7 Tage
·
Spiele, Tonies 14
Tage
In besonderen
Fällen kann die Gemeindebücherei die Leihfrist verkürzen oder die Anzahl der gleichzeitig
zu verleihenden Medien begrenzen oder entliehene Medien zurückzufordern. Für
bestimmte Medienarten kann die Büchereileitung gesonderte Ausleihbedingungen
festlegen.
c.
Verlängerung:
Die Leihfrist von Medien kann vor Ablauf auf Antrag höchstens zweimal
verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.
d.
Vormerkung:
Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Der Benutzer wird
benachrichtigt, sobald das vorbestellte Medium zur Abholung bereit liegt. Wird
ein vorbestelltes Medium innerhalb der Bereitstellungsfrist von 10 Tagen nicht
abgeholt, kann die Bücherei anderweitig darüber verfügen. Bei mehreren
Vorbestellungen entscheidet die Reihenfolge der Bestellung. Vorbestellungen
können in einzelnen Fällen zahlenmäßig beschränkt oder verweigert werden.
e.
Die Bücherei ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit
zurückzufordern sowie die Zahl der Entleihungen und Vorbestellungen zu
begrenzen.
f.
Die Weitergabe von aus der Bücherei entliehenen Medien an
Dritte ist nicht gestattet.
g.
Jeder Benutzer verpflichtet sich, die für die verschiedenen
Medien geltenden Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zu beachten.
4.
Leihverkehr
a.
Bücher, die nicht im Bestand der Bücherei vorhanden sind,
können über den Leihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft
werden.
b.
Werden für die Besorgung von Titeln und Kopien im
Leihverkehr der Bücherei von anderen Büchereien Gebühren in Rechnung gestellt,
trägt diese der Besteller.
c.
Bei der Besorgung von Titeln und Kopien im Leihverkehr wird
der Benutzer benachrichtigt, wenn die bestellte Literatur eingetroffen ist.
Nicht abgeholte Sendungen werden nach einer Bereitstellungsfrist von 8 Tagen an
die liefernde auswärtige Bücherei zurückgeschickt, gelieferte Kopien werden
vernichtet. Die durch seine Leihverkehrsbestellung veranlassten Gebühren sind
vom Benutzer auch dann zu entrichten, wenn er bestellte und richtig gelieferte
Sendungen trotz Benachrichtigung nicht abholt.
d.
Für die Benutzung der im Leihverkehr beschafften Werke
gelten die besonderen Auflagen der liefernden auswärtigen Bücherei, im Übrigen
die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung (z.B. bei Überschreitung der
Leihfrist).
5.
Behandlung der
entliehenen Medien, Medienersatz, Haftung
a.
Der Benutzer ist verpflichtet, entliehene Medien sorgfältig
zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu
bewahren. Eintragungen, Unterstreichungen, Eigenreparaturen u.ä. sind untersagt
und gelten als schadenersatzpflichtige Beschädigung. Der Benutzer hat den
Zustand der ihm übergebenen Medien nach Möglichkeit sofort zu überprüfen und
auf etwaige Mängel hinzuweisen. Erfolgt keine Beanstandung, wird davon
ausgegangen, dass er das Medium in einwandfreiem Zustand erhalten hat.
b.
Der Verlust entliehener Medien ist der Bücherei unverzüglich
anzuzeigen.
c.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum der
Bücherei während der Benutzung sowie für Schäden, die aus dem Verlust oder dem
Missbrauch des Benutzerausweises durch Dritte entstehen, hat der Benutzer
vollen Ersatz zu leisten, auch wenn ihn kein Verschulden trifft.
d.
Audiovisuelle Medien und elektronische Medien dürfen nur auf
handelsüblichen Geräten und unter den von Herstellern vorgeschriebenen
technischen Voraussetzungen abgespielt werden.
e.
Die Bücherei haftet nicht für etwaige Schäden, die durch von
ihr ausgeliehene Medien entstanden sind.
6.
Entgelte
a.
Für die Benutzung der Gemeindebücherei werden grundsätzlich
keine Entgelte erhoben.
b.
Von der Unentgeltlichkeit sind die in der Anlage
aufgeführten Sachverhalte ausgenommen.
7.
Entgelte aus
Anlass der versäumten Rückgabefrist
a.
Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht
zurückgegeben werden, fällt ohne gesonderte schriftliche Mahnung ein
Säumnisentgelt an (siehe Anlage),
b.
Die Bücherei erinnert unter Fristsetzung an die
Rückgabepflicht. Bleibt die dritte Erinnerung mit einer Fristsetzung von 14
Tagen erfolglos, werden die Medien zum Neupreis in Rechnung gestellt.
8.
Hausordnung
a.
Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere
Benutzer nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt
werden. Das Rauchen und verzehren von Speisen ist in den Räumen der Bücherei
nicht gestattet. Getränke sind im dafür vorgesehenen Lese-Cafe zu trinken.
b.
Tiere dürfen in die Räume der Bücherei nicht mitgebracht
werden.
c.
Für die Nutzung des Internet-Anschlusses können vom Personal
der Bücherei maximale Benutzungszeiten festgesetzt werden.
9.
Weisungs- und
Ausschlussrecht
a.
Anordnungen und Weisungen der Mitarbeiter der
Gemeindebücherei ist unverzüglich Folge zu leisten.
b.
Personen, die schwerwiegend oder wiederholt gegen die
Bestimmungen dieser Entgeltordnung oder der Hausordnung verstoßen, können von
der Benutzung der Bücherei vorübergehend, dauernd oder teilweise ausgeschlossen
werden.
c.
Wenn ein Benutzer der Aufforderung zur Rückgabe entliehener
Medien nicht nachkommt oder geschuldete Entgelte nicht entrichtet, ist die
Bücherei berechtigt, die Ausleihe weiterer Medien an ihn einzustellen und zu
diesem Zweck das Benutzerkonto zu sperren.
10.
Ergänzende
Benutzungsregelungen für den Internet-Arbeitsplatz und die kostenlose W-LAN
Nutzung
a.
Haftungsausschluss der Bücherei gegenüber
Internet-Dienstleistern:
Die Bücherei haftet nicht für Folgen von Verletzungen des Urheberrechts durch
Benutzer des EDV-Arbeitsplatzes sowie des kostenlosen W-LAN Zugangs und von
Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und Internet-Dienstleistern.
b.
Haftungsausschluss der Bücherei gegenüber dem Benutzer:
Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die einem Benutzer aufgrund von
fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien entstehen, für Schäden, die
einem Benutzer durch die Nutzung der Büchereiarbeitsplätze sowie und des
kostenlosen W-LAN Zugangs und der dort angebotenen Medien an Daten oder
Medienträgern entstehen, für Schäden, die einem Benutzer durch Datenmissbrauch
Dritter aufgrund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen.
c.
Gewährleistungsausschluss der Bücherei gegenüber dem
Benutzer:
Die Bücherei schließt Gewährleistungen aus, die sich auf die Funktionsfähigkeit
der von ihr bereitgestellten Hard- und Software und die Verfügbarkeit der von
ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien beziehen.
d.
Beachtung strafrechtlicher Vorschriften:
Der Benutzer verpflichtet sich, die gesetzlichen Regelungen des Straf- und
Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den EDV-Arbeitsplätzen sowie über den
kostenlosen W-LAN Zugang gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu
verbreiten, keine Dateien und Programme der Bücherei oder Dritter zu
manipulieren sowie keine geschützten Daten zu nutzen.
e.
Benutzerhaftung:
Der Benutzer verpflichtet sich, die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die
durch seine Benutzung an den Geräten und Medien der Bücherei entstehen, zu
übernehmen.
f.
Technische Nutzungseinschränkungen:
Es ist nicht gestattet, Änderungen in den Arbeitsplatz- und
den Netzkonfigurationen durchzuführen, technische Störungen selbständig zu
beheben, Programme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen
zu installieren sowie eigene Datenträger an den Geräten zu nutzen.
Anlage 1 zur Benutzungsordnung
Entgeltordnung
1. |
Zweitausstellung eines Büchereiausweises |
2,00 Euro |
2. |
Entgelt für versäumte Rückgabefrist pro Medium und Woche |
0,50 Euro |
3. |
Internet-Nutzung je angefangene halbe Stunde |
0,50 Euro |
4. |
Internet-Ausdruck je Seite |
0,10 Euro |
5. |
Bestellung im auswärtigen Leihverkehr pro Medieneinheit |
|
|
·
für Erwachsene |
2,50 Euro |
|
·
Schüler, Auszubildende und
Studenten |
1,50 Euro |