Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss

1.    Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben (Neubau einer S-Werkstatt mit Lagerhallen) auf FlNr. 769, Gemarkung Ampfing, wird erteilt.

2.    Ebenso wird das Einvernehmen zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt (entsprechend Schreiben vom 22.01.2021 von Architekt J. Kessner).

3.    Der Abweichung bzgl. des Stellplatzbedarfs wird zugestimmt. Diese Abweichung gilt nur für diese konkrete Einrichtung.

4.    Ein Wasserzählerschacht ist zu Lasten des Bauherrn, in Abstimmung mit der Gemeinde, zu erstellen.

5.    Das gesamte Dach- und Oberflächenwasser ist ordnungsgemäß auf dem Baugrundstück zu versickern.