Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben (Erweiterung des bestehenden Wohnhauses) auf FlNr. 1117/9, Gemarkung Ampfing wird erteilt.
2. Ebenso wird das Einvernehmen zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
3. Sämtliche Umbaukosten bzgl. des Wasserhausanschlusses gehen zu Lasten des Antragstellers. Die Ausführung ist mit der Gemeinde vor Ort abzustimmen.